Hauptvereinigung der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft
Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Die Akten der HVg der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft sind im Wesentlichen vom Abwickler des Reichsnährstandes (Oberfinanzdirektion Berlin) 1973 in das Bundesarchiv gelangt. Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste einfache Verzeichnung erfolgte in Form von einer Findkartei. Bei der Überarbeitung der Verzeichnungsangaben wurden z. T. Aktentitel und Enthält-Vermerke konkretisiert sowie die Bestände klassifiziert. Neben bereits bestehenden ursprünglich vorhandenen Bandfolgen wruden archivisch Serien gebildet. Bestandsbeschreibung Überliefert sind hier vorwiegend Unterlagen des Beschwerdeausschusses. Erschliessungszustand Findbuch (2005) Zitierweise BArch R 17-VII/... Geschichte des Bestandsbildners Durch Verordnung vom 18. Mai 1934 erhielt zunächst der Reichsnährstand das Recht, bindende Unterlagen für den Abschluss von Zuckerrübenanbauverträgen zu schaffen. Erst die Verordnung vom 10. November 1934 gliederte dann die Zuckerwirtschaft in den Neubaufbau der gesamten deutschen Ernährungswirtschaft ein. Es wurde die Hauptvereinigung der deutschen Zuckerindustrie geschaffen. Diese gliederte sich ihrerseits wieder in Zuckerwirtschaftsverbände entsprechend den Hauptgebieten des Reiches. Mitglieder der Zusammenschlüsse waren die Rübenanbauer, die Zuckerfabriken, Zuckerraffinerien, Melasseentzuckerungsanstalten sowie die Verteiler von Zucker und sonstigen Erzeugnissen aus Zuckerrüben. Die der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft angehörigen Betriebe wurden mit der Verordnung vom 07.01.1943 (RGBl. I S. 22) für das Reichsgebiet zur Hauptvereinigung der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft und für bestimmte Wirtschaftsgebiete zu Zuckerwirtschaftsverbänden zusammengeschlossen. Die Hauptvereinigung unterstand der Reichshauptabteilung III ("Der Markt") des Reichsnährstandes.
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_17_vii
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer