Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft
Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Obgleich dies anhand der Bestandsakten nicht konkret ersichtlich ist, ist davon auszugehen, dass die Akten der HVg der deutschen Brauwirtschaft vom Abwickler des Reichsnährstandes (Oberfinanzdirektion Berlin) 1973 in das Bundesarchiv gelangt. Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste einfache Verzeichnung erfolgte in Form von einer Findkartei. Bei der Überarbeitung der Verzeichnungsangaben wurden z. T. Aktentitel und Enthält-Vermerke konkretisiert sowie die Bestände klassifiziert. Neben bereits bestehenden ursprünglich vorhandenen Bandfolgen wurden archivisch Serien gebildet. Bestandsbeschreibung Der Überlieferungsschwerpunkt liegt bei den Unterlagen zu Ausschüssen, Verbänden, Fachschaften sowie zum Schiedsgericht. Erschliessungszustand Findbuch (2005) Zitierweise BArch R 17-VIII/... Geschichte des Bestandsbildners Durch Verordnung vom 18. April 1935 wurde die Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft und als ihre Untergliederungen die Brauwirtschaftsverbände geschaffen. Es handelte sich dabei um folgende Brauwirtschaftsverbände: Süddeutschland mit Sitz in München , Westdeutschlandmit Sitz in Köln, Ostdeutschlandmit Sitz in Berlin, Norddeutschlandmit Sitz in Hamburg, Mitteldeutschlandmit Sitz in Weimar, Ostmarkmit Sitz in Wien. Den Zusammenschlüssen gehörten als Mitglieder die Erzeuger von Braugerste, Brauweizen und Hopfen, die Mälzereien und Brauereien, die Verteiler von Hopfen und Malz sowie die Großverteiler von Bier an. Die wichtigste Aufgabe der brauwirtschaftlichen Marktordnung war nach § 5 der Verordnung vom 18.04.1935 "..die Durchführung der Marktordnung durch Regelung der Erzeugung, des Absatzes sowie der Preise und Preisspannen von Hopfen, Malz und Bier". Hinsichtlich der Hopfenmarktregelung war noch besonders angeordnet:"...den Umfang der deutschen Hopfenanbaufläche festzusetzen und im Zusammenhang damit eine Anbauregelung zu treffen". Ferner bedurften der Ankauf und die Neuerrichtung von Absatzstätten der Genehmigung der Hauptvereinigung. Die Hauptvereinigung unterstand der Reichshauptabteilung III ("Der Markt") des Reichsnährstandes. Mit dem Gesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes vom 21.08.1948 wurde auch die Hauptvereinigung formal aufgelöst.
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_17_viii
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer