Bundeskartellamt
Geschichte des Bestandsbildners Das Bundeskartellamt wurde aufgrund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27.7.1957 errichtet. Es ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die wesentlichen Aufgaben des BKartA bestehen in der Durchsetzung des Kartellverbots, in der Durchführung der Fusionskontrolle und in der Ausübung der ...