Reichsknappschaft
Geschichte des Bestandsbildners Auf der Grundlage des Reichsknappschaftsgesetzes vom 23. Januar 1923 (RGBl. 1923 I S. 431) gingen 1924 sämtliche Knappschaftsvereine in den Reichsknappschaftsverein (ab 1926: Reichsknappschaft) auf; die bisherigen Vereine wurden als Bezirksknappschaften zu Gliede‧rungen der Reichsknappschaft; rechtsfähige Einrichtung unter Aufsicht des Reichsarbeitsmi‧nisteriums, seit ...