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Deutsche Polizeidienststellen in Lothringen

Geschichte des Bestandsbildners Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Département Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutschland abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpolitischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte: Der Bestand setzt sich zusammen aus Akten, die bei Kriegsende von der US-amerikanischen Besatzungsmacht beschlagnahmt und später an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben worden waren. Insgesamt umfasst der Aktenbestand 93 AE. Archivische Bewertung und Bearbeitung: Die Bewertung und Verzeichnung des Bestandes erfolgte 1976 in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs. Das vorliegende Findbuch basiert auf dem dort erarbeiteten vorläufigen Findbuch. Bestandsbeschreibung Der im Bundesarchiv verwahrte Schriftgutbestand der deutschen Polizeidienststellen in Lothringen enthält Akten der Dienststelle des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD in Metz sowie dazugehöriger Außenstellen, Akten des Höheren SS- und Polizeiführers Westmark, der Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD in Metz und Saarburg, der Befehlshaber der Ordnungspolizei in Saarbrücken und Metz, des dortigen Polizeipräsidenten und diesem unterstellter Organe sowie diverser Gendarmerieposten. Als inhaltliche Schwerpunkte sind v.a. Unterlagen zu diversen Polizeifahndungen und zur Verwaltungsorganisation überliefert. Überlieferung: Höherer SS- und Polizeiführer Westmark (1), Befehlshaber der Sipo und des SD Metz: Abteilung I Verwaltung und Recht (6), Abt. III Lebensgebiete (2), Abt. IV Gegner und Abwehr - Gestapo - (12), Abt. V Kripo (3), Untersuchungsführer (6), Staatspolizeiaußendienststelle Diedenhofen (1), Staatspolizeiaußendienststelle Saarburg (1), Kriminalinspektion III Diedenhofen (1), Kripoaußenposten Hagendingen (1), Kommandeure der Sipo und des SD sowie Einsatzkommandos: Kommandeur der Sipo Metz (2), Einsatzkommando I/II Metz (2), Einsatzkommando II/3 Saarburg (3), Kommandeur der Sipo Westmark - Ausweichstellen Heiligenwald und St. Wendel (1), Befehlshaber der Ordnungspolizei Saarbrücken (12), Befehlshaber der Ordnungspolizei Metz (13), Staatliche Polizeiverwaltung Metz: Polizeipräsident (6), Kommando der Schutzpolizei (3), Kraftfahrstaffel (4), Abschnittskommando I (2); Gendarmerie: Kommandeur der Gendarmerie beim Reichsstatthalter in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen (12), Gendarmerie-Stützpunkt Salzburgen (1), Gendarmerie-Hauptmannschaft St. Avold (1), Gendarmerieposten Farschweiler (2), Gendarmerieposten Mörchingen (1), Gendarmerieposten Rohrbach (1), Gendarmerie Kreis Saargemünd (1) Erschliessungszustand Findbuch 1976, Online-Findbuch 2012 Zitierweise BArch R 70-LOTHRINGEN/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_70_lothringen
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