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Deutsche Polizeidienststellen im Elsass

Geschichte des Bestandsbildners Im Waffenstillstandsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich vom 22. Juni 1940 wurde der zukünftige Status des Elsass überraschenderweise nicht angesprochen. Eine weiterführende Regelung über das Territorium, das die deutsche Führung doch ganz offensichtich zu annektieren plante, wurde also nicht getroffen. Allgemein wird angenommen, dass Hitler mit Blick auf die Kriegsentwicklung und den hauptsächlich von Frankreich aus zu führenden, bevorstehenden Feldzug gegen England der kollaborationsbereiten französischen Regierung zunächst keine größere territoriale Neuordnung zumuten wollte, welche deren Loyalität auf eine Probe hätte stellen können. So kam es dazu, dass das Elsass zwar stillschweigend als ein zum Reichsgebiet gehöriger Teil angesehen wurde, jedoch wenigstens teilweise unter französischer Zivilverwaltung blieb. Eine formale, offizielle Eingliederung des Elsass wurde bis Kriegsende nicht vollzogen. Trotzdem wurde schon vor Ende der Kampfhandlungen mit Frankreich Robert Wagner (1895-1946), Reichsstatthalter des Gaus Baden, von Hitler zum künftigen Chef der Zivilverwaltung (CdZ) im Elsass ernannt. In dieser Funktion betrieb Wagner die Form von Politik, die in allen im Laufe des Krieges schon ins Reich eingegliederten oder noch einzugliedernden Gebieten Leitlinie des deutschen Besatzungshandelns war, nämlich die der sukzessiven "Eindeutschung". Zunächst wurde von Wagner die rasche Besetzung zumindest der Schlüsselpositionen der Verwaltung mit deutschen Beamten betrieben, wobei man in der Regel zum Mittel der Zwangspensionierung der französischen Amtsinhaber griff. Daneben wurden die Gemeinderäte aufgelöst und, entsprechend dem autoritativen Führerprinzip des Nationalsozialismus, die Entscheidungsfindung auf kommunaler Ebene in das alleinige Ermessen der jeweiligen Bürgermeister gelegt. An die Spitze der kommunalen Gliederung auf Ebene der Kreise, der Arrondissements, wurden sog. Landkommissare gesetzt. Was die eigentliche deutsche "Volkstumspolitik" betrifft, so wurde die Deportation - in der amtlichen Korrespondenz "Evakuierung" genannt - all jener Personen betrieben, welche nach Ansicht der Verantwortlichen nach Maßgabe des Zieles der Germanisierung des Elsass keinen Platz dort mehr haben konnten und sollten. Sicherheitspolizei und SD waren in der Folge neben ihrem üblichen Aufgabenprofil der "Gegnerbekämpfung" vor allem auch ein Instrument bei der Implementierung dieser Germanisierungspolitik im Elsass. Im Waffenstillstandsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich vom 22. Juni 1940 wurde der zukünftige Status des Elsass überraschenderweise nicht angesprochen. Eine weiterführende Regelung über das Territorium, das die deutsche Führung doch ganz offensichtich zu annektieren plante, wurde also nicht getroffen. Allgemein wird angenommen, dass Hitler mit Blick auf die Kriegsentwicklung und den hauptsächlich von Frankreich aus zu führenden, bevorstehenden Feldzug gegen England der kollaborationsbereiten französischen Regierung zunächst keine größere territoriale Neuordnung zumuten wollte, welche deren Loyalität auf eine Probe hätte stellen können. So kam es dazu, dass das Elsass zwar stillschweigend als ein zum Reichsgebiet gehöriger Teil angesehen wurde, jedoch wenigstens teilweise unter französischer Zivilverwaltung blieb. Eine formale, offizielle Eingliederung des Elsass wurde bis Kriegsende nicht vollzogen. Trotzdem wurde schon vor Ende der Kampfhandlungen mit Frankreich Robert Wagner (1895-1946), Reichsstatthalter des Gaus Baden, von Hitler zum künftigen Chef der Zivilverwaltung (CdZ) im Elsass ernannt. In dieser Funktion betrieb Wagner die Form von Politik, die in allen im Laufe des Krieges schon ins Reich eingegliederten oder noch einzugliedernden Gebieten Leitlinie des deutschen Besatzungshandelns war, nämlich die der sukzessiven "Eindeutschung". Zunächst wurde von Wagner die rasche Besetzung zumindest der Schlüsselpositionen der Verwaltung mit deutschen Beamten betrieben, wobei man in der Regel zum Mittel der Zwangspensionierung der französischen Amtsinhaber griff. Daneben wurden die Gemeinderäte aufgelöst und, entsprechend dem autoritativen Führerprinzip des Nationalsozialismus, die Entscheidungsfindung auf kommunaler Ebene in das alleinige Ermessen der jeweiligen Bürgermeister gelegt. An die Spitze der kommunalen Gliederung auf Ebene der Kreise, der Arrondissements, wurden sog. Landkommissare gesetzt. Was die eigentliche deutsche "Volkstumspolitik" betrifft, so wurde die Deportation - in der amtlichen Korrespondenz "Evakuierung" genannt - all jener Personen betrieben, welche nach Ansicht der Verantwortlichen nach Maßgabe des Zieles der Germanisierung des Elsass keinen Platz dort mehr haben konnten und sollten. Sicherheitspolizei und SD waren in der Folge neben ihrem üblichen Aufgabenprofil der "Gegnerbekämpfung" vor allem auch ein Instrument bei der Implementierung dieser Germanisierungspolitik im Elsass. Im Waffenstillstandsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich vom 22. Juni 1940 wurde der zukünftige Status des Elsass überraschenderweise nicht angesprochen. Eine weiterführende Regelung über das Territorium, das die deutsche Führung doch ganz offensichtich zu annektieren plante, wurde also nicht getroffen. Allgemein wird angenommen, dass Hitler mit Blick auf die Kriegsentwicklung und den hauptsächlich von Frankreich aus zu führenden, bevorstehenden Feldzug gegen England der kollaborationsbereiten französischen Regierung zunächst keine größere territoriale Neuordnung zumuten wollte, welche deren Loyalität auf eine Probe hätte stellen können. So kam es dazu, dass das Elsass zwar stillschweigend als ein zum Reichsgebiet gehöriger Teil angesehen wurde, jedoch wenigstens teilweise unter französischer Zivilverwaltung blieb. Eine formale, offizielle Eingliederung des Elsass wurde bis Kriegsende nicht vollzogen. Trotzdem wurde schon vor Ende der Kampfhandlungen mit Frankreich Robert Wagner (1895-1946), Reichsstatthalter des Gaus Baden, von Hitler zum künftigen Chef der Zivilverwaltung (CdZ) im Elsass ernannt. In dieser Funktion betrieb Wagner die Form von Politik, die in allen im Laufe des Krieges schon ins Reich eingegliederten oder noch einzugliedernden Gebieten Leitlinie des deutschen Besatzungshandelns war, nämlich die der sukzessiven "Eindeutschung". Zunächst wurde von Wagner die rasche Besetzung zumindest der Schlüsselpositionen der Verwaltung mit deutschen Beamten betrieben, wobei man in der Regel zum Mittel der Zwangspensionierung der französischen Amtsinhaber griff. Daneben wurden die Gemeinderäte aufgelöst und, entsprechend dem autoritativen Führerprinzip des Nationalsozialismus, die Entscheidungsfindung auf kommunaler Ebene in das alleinige Ermessen der jeweiligen Bürgermeister gelegt. An die Spitze der kommunalen Gliederung auf Ebene der Kreise, der Arrondissements, wurden sog. Landkommissare gesetzt. Was die eigentliche deutsche "Volkstumspolitik" betrifft, so wurde die Deportation - in der amtlichen Korrespondenz "Evakuierung" genannt - all jener Personen betrieben, welche nach Ansicht der Verantwortlichen nach Maßgabe des Zieles der Germanisierung des Elsass keinen Platz dort mehr haben konnten und sollten. Sicherheitspolizei und SD waren in der Folge neben ihrem üblichen Aufgabenprofil der "Gegnerbekämpfung" vor allem auch ein Instrument bei der Implementierung dieser Germanisierungspolitik im Elsass. Im Waffenstillstandsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich vom 22. Juni 1940 wurde der zukünftige Status des Elsass überraschenderweise nicht angesprochen. Eine weiterführende Regelung über das Territorium, das die deutsche Führung doch ganz offensichtich zu annektieren plante, wurde also nicht getroffen. Allgemein wird angenommen, dass Hitler mit Blick auf die Kriegsentwicklung und den hauptsächlich von Frankreich aus zu führenden, bevorstehenden Feldzug gegen England der kollaborationsbereiten französischen Regierung zunächst keine größere territoriale Neuordnung zumuten wollte, welche deren Loyalität auf eine Probe hätte stellen können. So kam es dazu, dass das Elsass zwar stillschweigend als ein zum Reichsgebiet gehöriger Teil angesehen wurde, jedoch wenigstens teilweise unter französischer Zivilverwaltung blieb. Eine formale, offizielle Eingliederung des Elsass wurde bis Kriegsende nicht vollzogen. Trotzdem wurde schon vor Ende der Kampfhandlungen mit Frankreich Robert Wagner (1895-1946), Reichsstatthalter des Gaus Baden, von Hitler zum künftigen Chef der Zivilverwaltung (CdZ) im Elsass ernannt. In dieser Funktion betrieb Wagner die Form von Politik, die in allen im Laufe des Krieges schon ins Reich eingegliederten oder noch einzugliedernden Gebieten Leitlinie des deutschen Besatzungshandelns war, nämlich die der sukzessiven "Eindeutschung". Zunächst wurde von Wagner die rasche Besetzung zumindest der Schlüsselpositionen der Verwaltung mit deutschen Beamten betrieben, wobei man in der Regel zum Mittel der Zwangspensionierung der französischen Amtsinhaber griff. Daneben wurden die Gemeinderäte aufgelöst und, entsprechend dem autoritativen Führerprinzip des Nationalsozialismus, die Entscheidungsfindung auf kommunaler Ebene in das alleinige Ermessen der jeweiligen Bürgermeister gelegt. An die Spitze der kommunalen Gliederung auf Ebene der Kreise, der Arrondissements, wurden sog. Landkommissare gesetzt. Was die eigentliche deutsche "Volkstumspolitik" betrifft, so wurde die Deportation - in der amtlichen Korrespondenz "Evakuierung" genannt - all jener Personen betrieben, welche nach Ansicht der Verantwortlichen nach Maßgabe des Zieles der Germanisierung des Elsass keinen Platz dort mehr haben konnten und sollten. Sicherheitspolizei und SD waren in der Folge neben ihrem üblichen Aufgabenprofil der "Gegnerbekämpfung" vor allem auch ein Instrument bei der Implementierung dieser Germanisierungspolitik im Elsass. Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Der Bestand setzt sich aus Akten zusammen, die bei Kriegsende von der US-amerikanischen Besatzungsmacht beschlagnahmt und später an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben worden waren. Archivische Bearbeitung Die Bewertung und Verzeichnung erfolgte in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs. Das vorliegende Findbuch basiert auf dem vorläufigen Findbuch von 1976. Bestandsbeschreibung Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Straßburg (1923-1928) 1937-1944 (5), SD-Führer Straßburg 1939-1944 (6), SD-Außenstellen Hagenau und Thann 1940-1944 (3), Geheime Staatspolizei Straßburg 1944 (1), Einsatzkommando III/1 Straßburg 1937-1944 (8), Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD Baden-Elsass in Kolmar 1944-1945 (1), Grenzpolizeiposten Saal und Weyler 1940-1944 (8), Polizeipräsidenten in Straßburg und Mühlhausen 1940-1944 (2), Gendarmerie 1941-1944 (5). Erschliessungszustand Findbuch 1976, Findbuch 2006 (online) Zitierweise BArch R 70-ELSASS/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_70_elsass
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