Weesperstraat 107 1018 VN Amsterdam
Sonder-Ausweis Frankfort, Hartog, 15-6-06, B12 ist berechtigt das Lager Westerbork zu verlassen, um in: Lagerkommandantur und Haus 1-7 Arbeiten zu verrichten (DB 6). Gültig bis: Auf Weiteres
Freihet, 5 september 1947."Organ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands für das Land Sachsen Anhalt."Mitteldeutsche Tageszeitung.""2e jaargang no 207.'"Vorwärts durch Arbeit und Kampf zum Zieg."scan van de voorpagina.
Sonder-Ausweis Feldheim-Sommerfeld, Lieselotte, 8-7-20, b7, ist berechtigt das Lager Westerbork zu verlassen, um in: allen Betrieben Arbeiten zu verrichten. Gültig bis auf Weiteres
Sonder-Ausweis Van Zuiden, Philip, 4-2-11, B17 ist berechtigt das Lager Westerbork zu verlassen, um in: Bauernhof Arbeiten zu verrichten (DB 6). Gültig bis auf Weiteres
Zum Zwecke der nicht personenbezogenen Auswertung für die Statistik, für wissenschaftliche Arbeiten oder für vergleichbare, im öffentlichen Interesse liegende Untersuchungen können das Bundesministerium für Justiz und die Vorsteher der Gerichte auf Ersuchen des Leiters einer anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung die Einsicht in Akten, die Herstellung von Abschriften (Ablichtungen) und die Übermittlung ...
Sonder-Ausweis Gurau-Lesser, Ina, 14-10-20, B16 ist berechtigt das Lager Westerbork zu verlassen, um in: Bauernhof Arbeiten zu verrichten (DB 2). Gültig bis: Auf Weiteres
Sonder-Ausweis De Bruin, Raphael, 24-8-09, B4 ist berechtigt das Lager Westerbork zu verlassen, um in: Allen Betrieben Arbeiten zu verrichten (DB 2). Gültig bis: Auf Weiteres
Sonder-Ausweis Coevorden, van, Noach, 31-3-00, B6 ist berechtigt das Lager Westerbork zu verlassen, um in: allen Betrieben Arbeiten zu verrichten (DB 2). Gültig bis auf Weiteres.
Sonder-Ausweis van Gelder, Eduard, 25-3-08, B21 ist berechtigt das Lager Westerbork zu verlassen, um in: allen Betrieben Arbeiten zu verrichten (DB 2). Gültig bis: Auf Weiteres
Sonder-Ausweis Van Gelder, Samuel, 18-10-97, B21 ist berechtigt das Lager Westerbork zu verlassen, um in: allen Betrieben Arbeiten zu verrichten (DB 2). Gültig bis: Auf Weiteres