Homosexuelle im KZ Bergen-Belsen
Die Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland hat eine lange Vorgeschichte. Seit der Reichseinigung von 1871 wurden durch den § 175 des Strafgesetzbuches homosexuelle Handlungen unter Männern bestraft. Eine strafrechtliche Verfolgung weiblicher Homosexualität gab es dagegen nicht. Das Reichsgericht beschränkte schließlich die im Gesetz als strafwürdig definierte "widernatürliche Unzucht" auf "beischlafähnliche ...





