Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
Geschichte des Bestandsbildners Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 (RGBl. S. 69) sah die Bildung von Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Diese waren als genossenschaftliche Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts organisiert und umfassten - räumlich in Bezirke gegliedert - alle Betriebe eines Gewerbezweiges, für die sie errrichtet wurden. ...



