Finanzlandesdirektion, Vermögensrückstellungen
Der Bestand enthält den größten Teil jener Arisierungsakten, denen nach dem Ende des Nationalsozialismus kein gerichtliches Rückstellungsverfahren folgte, so dass sie weder im Amt der Landesregierung (vgl. Finanzabteilung Bestand Rückstellungen (FIRK)) noch bei Gericht (vgl. LG Linz, Sondergerichte – Rückstellungskommission) weitergeführt wurden. Weil die Wiederherstellung der zerstörten Ordnung nicht ...



