Gemeinsamer Deutscher Finanzrat/Verwaltung für Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
Geschichte des Bestandsbildners Der Gemeinsame Deutsche Finanzrat (GDF) konstituierte sich nach dem Vorläufigen Abkommen über die Bildung eines Deutschen Finanzrates¿ vom 13. September 1946 zur bizonalen Koordinierung von Finanzverwaltungsaufgaben insbesondere auf dem Gebiet des Steuer- und Haushaltsrechts in Frankfurt/Main (ab 18. Aug. 1947 Bad Homburg v.d.H.). Mit Inkrafttreten des Überleitungsgesetzes ...





