Dienststelle für Auslandsvermögen
Geschichte des Bestandsbildners Die Dienststelle für Auslandsvermögen (DfA) verwaltete zentral die Anmeldungen nach dem Gesetz Nr. 53 der MilReg., beriet die Eigentümer und wirkte bei der Freigabe deutscher Vermögenswerte mit. Von Schweden zur Verfügung gestellten Unterlagen über deutsche Vermögenswerte in Schweden sowie Unterlagen über beschlagnahmte bzw. liquidierte deutsche Vermögenswerte im Ausland ...



