Gebietskommissare im Geschäftsbereich des Reichskommissars für das Ostland
Geschichte des Bestandsbildners Die Gebietskommissare bildeten entsprechend Führer-Erlass vom 17. Juli 1941 (R 43 II/685a) die unterste Ebene der deutschen Zivilverwaltung in den besetzten Ostgebieten unterhalb der Ebenen der Reichskommissariate und der Generalkommissariate; ihre Aufgaben lagen vor allem im Bereich der Kommunalverwaltung (Kommunalpolitik, Ernähung und Landwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft ...