Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.- Organisationsunterlagen
Geschichte des Bestandsbildners Im April 2004 wurde durch EU-Verordnungen die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Luftraums SES („Single European Sky") in Kraft gesetzt. Ein bedeutender Bestandteil dieser Verordnungen war die funktionale Trennung der Flugsicherungsdienste und deren Aufsicht. Das Ziel von SES war die Vereinheitlichung der Flugsicherungsdienste. Auf nationaler Eben wird in der Bundesrepublik diese Aufsicht vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wahrgenommen. Das BAF wurde per Gesetz am 4.8.2009 eingerichtet. Seine Hauptaufgabe besteht in der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen und Sicherheitsstandards, denen die Flugsicherungsorganisationen unterliegen. Diese Bestimmungen resultieren aus EU-Vorgaben. Die Beaufsichtigung umfasst alle Flugsicherungsorganisationen an allen großen und kleinen Flughäfen, die regelmäßig inspiziert werden. Weiterhin betreibt das BAF ein umfangreiches Berichts- und Meldewesen, das jederzeit Vorkommnisse und Änderungen am System der Flugsicherung erfasst und nachvollziehen lässt. Bearbeitungshinweis Achtung: Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung darf nicht mit der Bundesanstalt für Flugsicherung verwechselt werden! Zitierweise BArch B 554-ORG/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-b_554_org
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer