Tarifgemeinschaft Deutscher Länder
Besondere Benutzungsbedingungen BArchG (Hinterlegungsvertrag 1978: BenutzungsO) Bestandsbeschreibung Die deutschen Länder haben sich unter dem Namen "Tarifgemeinschaft deutscher Länder" (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen, deren Zweck die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder an der Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes ist. Die Tarifgemeinschaft ist neben dem Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände Partei des Bundesangestelltentarifvertrages und alleinige Partei des Manteltarifvertrages für Arbeiter der Länder. Die Geschäftsstelle befindet sich seit Ende 2008 in Berlin (Stand: 1998). Inhaltliche Charakterisierung Die Unterlagen der TdL sind 1978, 1981 und im Zuge des Umzugs der Geschäftsstelle von Bonn nach Berlin Ende 2008 (B 222/253-1905) an das Bundesarchiv abgegeben worden. Der Bestand ist nicht bewertet. Er dokumentiert u. a.: Gremien, insb. Mitgliederversammlung und Ausschüsse, Besoldungsordnungen, Ressorttarifausschüsse, Manteltarifverträge, Bundesangestelltentarifvertrag, Laufbahnrecht höherer/gehobener/mittlerer Dienst, einzelne Berufsgruppen, Auszubildende, Angestellte (Eingruppierung, Sonderregelungen...), Tarifverträge des Bundes, der Länder und der Gemeinden, Besoldung und Lohnrunden, Zuwendungen. Stand: Apr. 2009 Erschließungszustand (behelfsmäßiges) Findbuch des HStA Düsseldorf; Abgabelisten Umfang, Erläuterung Letzte Archivnummer: 1905 (Stand: 04/2009) Zitierweise BArch B 222/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-b_222
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