
Feldstrafvollzugseinrichtungen und Wehrmachtgefängnisse
Geschichte des Bestandsbildners Feldstrafgefangenen-Abteilungen Die Feldstrafgefangenen-Abteilungen (für Verurteilte, deren Strafverbüßung bis Kriegsende ausgesetzt blieb) wurden seit Mai 1942 durch die Wehrmacht-Gefängnisse aufgestellt und waren im Osten eingesetzt. Die Abteilungen 21, 22 und 19 wurden erst 1944 durch Umbenennung der Feldstraflager I-III gebildet, die 1940 in Norwegen und Lappland, später auch im Bereich der Heeresgruppe Nord als Arbeitslager für Nichterziehbare eingerichtet worden waren. Die ab Januar 1940 jeweils für mehrere Wehrkreise zuständigen, als Erziehungseinheiten vorgesehenen Sonder-Abteilungen des Ersatzheeres in Stablack, Wandern, Schwarzenborn und Grafenwöhr wurden im Mai 1942 bei Aufstellung der Feldstrafgefangenen-Abteilungen aufgelöst (Allgemeine Heeresmitteilungen AHM Nr. 357/43). Das Feld-Sonder-Bataillon hatte Soldaten aufzunehmen, die zwar ihre Strafe voll verbüßt hatten, wegen charakterlicher Mängel aber nicht sofort zu ihrem Truppenteil zurückkehren konnten. Wehrmachtgefängnisse und Wehrmachthaftanstalten Sofern sie ihre Strafe nicht in einer Feldstrafgefangenen-Abteilung verbüßten, wurden verurteilte Wehrmachtangehörige den Wehrmachtgefängnissen bzw. -haftanstalten überstellt, die sich in besetzten Gebieten befanden und in ihrer Bezeichnung den Zusatz "Krieg" führten. (siehe: Absolon, Rudolf: Die Wehrmacht im Dritten Reich. Bd. 6: 19. Dezember 1941 - 9. Mai 1945, in: Schriften des Bundesarchivs 16/VI, Boppard am Rhein 1995, S. 571 f.) Zitierweise BArch RH 81/...
- EHRI
- Archief
- de-002525-rh_81
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