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Reichspressekammer

Geschichte des Bestandsbildners Mit Inkrafttreten des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933 wurde die Reichspressekammer errichtet (1). Ihr stand von 1933 bis 1945 als Präsident Max Amann - gleichzeitig Reichsleiter für die Presse der NSDP und Verlagsdirektor des Franz Eher Verlags - vor. Neben dem Präsidenten fungierten Otto Dietrich als Vizepräsident und Ildephons Richter als Geschäftsführer. Anders als bei den anderen Einzelkammern erfolgte die personelle Erfassung im Pressewesen durch die Fachverbände. Daher enthalten die Akten des der Reichspressekammer inkorporierten Reichsverbandes der deutschen Presse(Bestand R 103), dem die Durchführung des Schriftleitergesetzes oblag, entsprechende Materialien. Die inhaltliche Steuerung der Presse im NS-Staat erfolgte ohnehin durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (2). Folgende Fachverbände und Fachschaften gehörten der Reichspressekammer an (3): o (Aufgaben: organisatorische Zusammenfassung der Verlage und Verleger von Tages- und Wochenzeitungen sowie Vorbereitung, Überwachung und Durchführung der Anordnungen der Reichspressekammer) o , untergliedert in die Fachobergruppen: o Fachzeitschriften o illustrierte und Unterhaltungszeitschriften o wissenschaftliche Zeitschriften mit angewandt-wissenschaftlichen Charakter o politische und standespolitische Zeitschriften o Exportzeitschriften o Zeitschriften mit beaufsichtigter Abonnentenversicherung o (umfasste diejenigen Unternehmen, die dazu bestimmt waren, Zeitungen und Zeitschriften mit vorbereitetem Material zu versehen, u.a. Nachrichten-, Korrespondenz-, Matern-, Zeitungsausschnittbüros) o (fasste diejenigen Zeitschriften zusammen, die sich in den besonderen Dienst des Rundfunks stellten) o (Abschluss von Bezugsverträgen für Zeitschriften durch eigene, von ihm betraute Bezieherwerber; Schaffung eines bestimmten Bezieherstammes und Belieferung mit den bestellten Zeitschriften) o (Zusammenfassung der Unternehmen für die Heranbringung [d.h. Vermietung] des Zeitschriftenguts in Form von zusammengestellten Mappen an den Leser) o (Mittler zwischen dem Verlag und den Berufsangehörigen der Vertriebsgruppe) o (Zusammenfassung derjenigen selbständigen Einzelhändler, die in Kiosken, festen Läden oder auch im Straßenhandel Zeitungen und Zeitschriften vertrieben) o (Vereinigung insbesondere auch der leitenden Angestellten des Verlagswesen, die die Rechtsform der sogenannten juristischen Persönlichkeit aufwiesen). Das am 4.10.1933 vom Kabinett verabschiedeten Schriftleitergesetz "verbeamtete" den Beruf des Journalisten, indem es ihn in die Pflicht des Staates nahm und die Zulassung zu den bisher freien journalistischen Berufen reglementierte: Schriftleiter (also Journalist) konnte nur werden, wer in der Berufsliste der Reichspressekammer eingetragen war. Zur Aufnahme in die Liste musste der "Bewerber" zunächst eine einjährige Berufsausbildung absolvieren und außerdem Eigenschaften wie "politische Zuverlässigkeit" und arische Abstammung aufweisen (4). Mit dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" verloren die Reichskulturkammer und mit ihr auch die Reichspressekammer ihre Existenzberechtigung. Anmerkungen (1) Vgl. Das Recht der Reichskulturkammer in Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetzte Nr. 225, S. 7 f., Walter de Gruyter Co. Berlin, 1943. (2) Vgl. Werner, Wolfram; Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern, Bestand R 56, (Findbücher zu den Beständen des Bundesarchivs, Band 32), Koblenz 1987. (3) Vgl. Die Organisation der Reichskulturkammer. (Geschäftsplan), ca. 1936. (4) Vgl. Brau, Christian A.: Presselenkung im Dritten Reich, http://www.shoa.de/content/view/210/41/.   (1) Vgl. Das Recht der Reichskulturkammer in Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetzte Nr. 225, S. 7 f., Walter de Gruyter Co. Berlin, 1943. (2) Vgl. Werner, Wolfram; Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern, Bestand R 56, (Findbücjer zu den Beständen des Bundesarchivs, Band 32), Koblenz 1987. (3) Vgl. Die Organisation der Reichskulturkammer. (Geschäftsplan), ca. 1936. (4) Vgl. Brau, Christian A.: Presselenkung im Dritten Reich, http://www.shoa.de/content/view/210/41/.     Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Die Akten der Reichspressekammer haben den Zweiten Weltkrieg so gut wie nicht überdauert. Bereits im November 1943 sind sie durch Luftangriffe weitgehend vernichtet worden. Der Teil des hier vorliegenden Bestands R 56 IV, den das Berlin Document Center 1959 an das Bundesarchiv in Koblenz abgab, wurde bereits im Publikationsfindbuch "Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern" (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Nr. 31) veröffentlicht. Hinzugekommen sind nunmehr 20 personenbezogene Akten aus dem NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR. Archivische Bearbeitung Der schon im Bundesarchiv in Koblenz erstellten und veröffentlichten Verzeichnungsangaben der Akten der Reichspressekammer wurden im Wesentlichen übernommen; Aktentitel erfuhren nur in Einzelfällen leichte Änderungen. Bei den im Rahmen der Online-Stellung des gesamten Bestands verzeichneten Akten aus dem NS-Archiv handelt es sich v.a. um Mitgliedschaftsakten aus der Fachschaft der Verlagsangestellten. Zitierweise BArch R 56-IV/... Bestandsbeschreibung Die wenigen überlieferten Akten der Reichspresskammer sind kaum aussagekräftig. Mitgliederkarteien und -akten sind von der Reichspressekammer anders als bei den anderen Kammern der reichskulturkammer nicht geführt worden. Die Erfassung der Mitglieder erfolgte durch die "Fachverbände" der Kammer.[1] [1] siehe Vermerk von D. Werner vom 21.12.1973 in 2477-23/23 Erschliessungszustand Publikationsfindbuch zur Reichskulturkammer (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise BArch R 56-IV/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_56_iv
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