Gesetzsammlung (Gesetze und Verordnungen, Urschriften)
Geschichte des Bestandsbildners Die Gesetzsammlung wurde 1930, im verstärkten Maße jedoch erst ab 1934, im Reichsarchiv angelegt. Die Gesetzesausfertigungen gelangten auf zwei Wegen ins Reichsarchiv: 1. die Reichsministerien waren aufgrund der gemeinsamen Geschäftsordnung vom 1. Mai 1924 verpflichtet, die Geswetzesausfertigungen zu sammeln und sofern diese im laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr benötigt wurden, ans Reichsarchiv abzugeben. 2. das Reichsarchiv selbst sonderte aus den vorhandenen Beständen die entsprechenden Urschriften zur Komplettierung der Gesetzsammlung aus. Bestandsbeschreibung Formelle Gesetze; Verordnungen, die materielles Recht setzen; Urschriften von Verwaltungsverordnungen; Durchführungs- und Ausführungsanweisungen; Staatsverträge. Erschliessungszustand Findbuch 1956 (handschriftlich) Zitierweise BArch R 5201/...
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_5201
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer