Reichsbund Deutsche Jägerschaft
Geschichte des Bestandsbildners Unter Auflösung aller bestehenden Jagdvereine und -verbände wurde 1934 der Reichsbund Deutsche Jägerschaft (ursprünglich unter der Bezeichnung Landesverband der Preußischen Jäger) als Zwangsorganisation für ganz Deutschland gegeründet. Er hatte den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts und war der Aufsicht des Reichsjägermeisters unterstellt. Der Reichsbund umfasste alle Jagdscheininhaber und war neben der Ausbildung von Berufsjägern für die Hege des Wildes zuständig. Der "Deutschen Jägerschaft" angegliedert waren das Institut für Jagdkunde und die Deutsche Versuchsanstalt für Handfeuerwaffen e.V. Der Reichsbund hatte eigene Gerichtsbarkeit (§ 57 RJagdges.). Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Über den Zugang der Unterlagen ins Zentrale Staatsarchiv Potsdam liegen keine Informationen vor. Bestandsbeschreibung Die Überlieferung besteht im Wesentlichen aus Personalbögen der Kreisjägermeister o.D., Unterlagen zu anerkannten Lehrherrn für Berufsjägerlehrlinge o.D., zu Berufsjägerlehrlingen sowie Anträgen auf Zulassung zur Berufsjägerprüfung 1927-1944. Erschliessungszustand Vorläufiges Verzeichnis (1954) Zitierweise BArch R 3702/...
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_3702
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