Landesgericht für Strafsachen Leoben, Volksgerichtsprozesse
Datenschutz/Sperrfrist Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird. Der Bestand enthält sämtliche Strafakten des Landesgerichts für Strafsachen Leoben inklusive der Akten des Volksgerichts (vgl. StGBl Nr. 13/1945 und StGBl Nr. 177/1945), von 1946 (Beginn der Volksgerichtsprozesse in der Steiermark) bis 1953 (Ende der Prozesse). Die Volksgerichtsprozessakten sind teilweise sehr umfangreich, darin finden sich immer wieder Erhebungen zur Verwicklung von Angeklagten in Arisierungen. Zur Erschließung dieses Bestandes siehe auch den Findbehelf der FStN: Volksgerichtsakten.
- EHRI
- Archief
- at-001873-4000904
- Courts of Law
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer