Tschechische und polnische Juden wandern in französische Konzentrationslager. In Ausfuhrung des Erlasses vom 4.
Tschechische und polnische Juden wandern in französische Konzentrationslager. In Ausfuhrung des Erlasses vom 4. Oktober 1940, wonach eine Zusammenziehung von ausländischen Juden in Konzentrationslager vorgesehen wurde, erhielten am 14. Mai 1941 eine Reihe von tschechischen, polnischen und oesterreichischen Juden eine Vorladung, dass die am 15. Mai in Begleitung eines Angehörigen sich in genau bestimmte Lokale einzufinden hätten. Dort gab ihnen ein Polizeioffizier bekannt, was jeder für seinen notwendigen, täglichen Bedarf mitnehmen dürfe. Die Angehörigen wurden sodann beauftragt, die bezaineten Sachen beizubringen. Um 11 Uhr trafen mehrere Autobusse and der Sammelstelle ein und brachten die Juden zum Bahnhof.
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